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Rahmentarifvertrag

Ein Rahmentarifvertrag (RTV), auch Bundesrahmentarifvertrag, Lohnrahmentarifvertrag und Gehaltsrahmentarifvertrag genannt, enthält Regelungen zur Eingruppierung wie die Ausgestaltung und Festlegung von Lohn- und Gehaltsgruppen (Entgeltgruppen), der Gruppenmerkmale und neuerdings auch der Leistungsentlohnung. Das Entgelt selbst wird dann im Entgelttarifvertrag geregelt, die sonstigen Arbeitsbedingungen in einem Manteltarifvertrag.

Die meisten Rahmentarifverträge sind Branchentarifverträge und keine Firmentarifverträge. Nicht in allen Branchen werden die vereinbarten Arbeitsbedingungen in verschiedene Tarifverträgen geregelt. In vielen Branchen enthält der Lohn- und Gehaltstarifvertrag selbst die Eingruppierung durch Lohn- und Gehaltsgruppen.

Die Laufzeit eines Rahmentarifvertrags erstreckt sich - wie beim Manteltarifvertrag - meist über mehrere Jahre.

Ein bekanntes Beispiel für einen Rahmentarifvertrag ist das Entgelt-Rahmenabkommen (ERA-TV) für die Metall- und Elektroindustrie aus dem Jahr 2003.

Viele Rahmentarifverträge sind allgemeinverbindliche Tarifverträge, gelten also ohne Rücksicht auf eine Tarifbindung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers - wie ein Gesetz.

Rahmentarifvertrag: Beispiele mit Download (Links)

>>> Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

>>> Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes


>>> Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik –

>>> Rahmentarifvertrag Telekommunikation NRW

>>> Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk

>>> Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk



>>> Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

>>> Rahmentarifvertrag Landschafts-, Garten- und Sportplatzbau (allgemeinverbindlich)

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